Die ersten Lebensjahre sind eine besonders wichtige Zeit für die Entwicklung unserer Kinder, da in dieser Zeit die Grundsteine für die Lern- und Beziehungsfähigkeit gelegt werden. Durch Ausprobieren und Nachahmen lernen sie die Welt zu begreifen. Dafür benötigen sie vor allem eine sichere Bindungsbeziehung, die ihnen Geborgenheit und Sicherheit bietet und die in der Tagespflege nur durch eine erfolgreichen Eingewöhnung gewährleistet werden kann.

Daher lege ich auf eine individuelle Eingewöhnung, die sich an den Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientiert, großen Wert. An erster Stelle steht für mich eine liebevolle Atmosphäre, in der die Kinder sich wohl und geborgen fühlen.

Ich bin für die mir anvertrauten Kinder jederzeit ansprechbar, verfügbar und unterstütze sie in ihren Wünschen und Bedürfnissen sowie in der Entwicklung ihrer Interaktions- und Kommunikationsfähigkeit.

Ich beobachte die Interessen Ihres Kindes, um mit den richtigen Angeboten zum richtigen Zeitpunkt reagieren zu können. Jedes Kind kann über seine Teilnahme an den Angeboten selbst entscheiden. Ich biete den Kindern verschiedenste Materialien an und gebe ihnen die Möglichkeit, vieles auszuprobieren.

Im individuellen Gespräch zwischen Ihnen als Eltern und der Kindertagespflegeperson wird eine individuelle Eingewöhnungszeit besprochen. Diese Eingewöhnungszeit dient der bestmöglichen Integration Ihres Kindes in die bestehende Gruppe.

In der Regel wird die Eingewöhnungszeit mit 7- 14 Tagen angesetzt. Wenn Ihr Kind weitere Eingewöhnung benötigt, wird ein weiteres Gespräch folgen um eine Weiterführung der Eingewöhnungsphase zu besprechen.

An den ersten Tagen der Eingewöhnung wird angeraten, dass Sie als Elternteil jeweils 2-3 Stunden die Kindertagespflege am Tag aufsuchen, damit Ihr Kind und die Kindertagespflegeperson in dieser Zeit eine erste Bindung aufbauen können. Im Laufe der Eingewöhnungsphase wird dann die Stundenhöhe angehoben, und Sie als Eltern können dann täglich weniger anwesend sein.

Die Eingewöhnungsphase ist beendet, wenn sich Ihr Kind von der Kindertagespflegeperson trösten lässt, oder wenn es ihr gegenüber ein ausgeprägtes Bindungsverhalten zeigt.

„Jedes Kind hat ein Recht darauf, in seiner Einzigartigkeit wahrgenommen, und in seinem Anderssein geachtet zu werden.“ (BBP)